Voraussetzungen:
Segelfliegen verlangt v.a. während der Ausbildung einen großen Zeitaufwand! Während der Ausbildung kann Segelfliegen kein Hobby neben vielen anderen sein – und: auch Deine Familie muß Dir während dieser Zeit den entsprechenden zeitlichen Freiraum zugestehen können und wollen!
Ein Segelflug-Lernausweis ist NEU nicht mehr nötig.
Eignungsabklärung
Zur Abklärung der fliegerischen Begabung besteht auch die Möglichkeit, vor Beginn der Ausbildung eine Art "Schnupperlehre" zu absolvieren, indem ohne jegliche Formalitäten mit einem Segelfluglehrer am Doppelsteuer bis zu 20 Fluge durchgeführt werden können.
- Mindestalter 15 Jahre (Prüfung erst mit 16 Jahren möglich)
- Normale Gesundheit (Fliegerärztliche Abklärung durch Vertrauensarzt des BAZL)
- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme am Schulungsbetrieb!
Segelfliegen verlangt v.a. während der Ausbildung einen großen Zeitaufwand! Während der Ausbildung kann Segelfliegen kein Hobby neben vielen anderen sein – und: auch Deine Familie muß Dir während dieser Zeit den entsprechenden zeitlichen Freiraum zugestehen können und wollen!
Ein Segelflug-Lernausweis ist NEU nicht mehr nötig.
Eignungsabklärung
Zur Abklärung der fliegerischen Begabung besteht auch die Möglichkeit, vor Beginn der Ausbildung eine Art "Schnupperlehre" zu absolvieren, indem ohne jegliche Formalitäten mit einem Segelfluglehrer am Doppelsteuer bis zu 20 Fluge durchgeführt werden können.